Kronolog GmbH, Heiligengrabe(Wittstocker Chaussee 1, 16909 Heiligengrabe). Die Verschmelzung ist mit der am 11.09.2006 erfolgten Eintragung (Amtsgericht Neuruppin, HR B 5935 NP) in das Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen.
Kronolog GmbH, Heiligengrabe(Wittstocker Chaussee 1, 16909 Heiligengrabe). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 30.05.2006 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die Kronoform GmbH mit Sitz in Heiligengrabe (Amtsgericht Neuruppin, HRB 5935 NP) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.