HRB 15883: Kronospan Lampertswalde Grundstücks GmbH, Steinheim, Leopoldstalerstr. 195, 32839 Steinheim. Mit der KRONOSPAN GmbH Lampertswalde mit Sitz in Bischweier (Amtsgericht Mannheim HRB 702393) als herrschendem Unternehmen ist am 07.06.2022 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 21.06.2022 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.
HRB 15883: Kronospan Lampertswalde Grundstücks GmbH, Steinheim, Leopoldstalerstr. 195, 32839 Steinheim. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.03.2022. Geschäftsanschrift: Leopoldstalerstr. 195, 32839 Steinheim. Gegenstand: Erwerb, Besitz, Vermietung und Verpachtung, Veräußerung und Verwaltung von Vermögen sowie das Betreiben von Bankgeschäften und das Erbringen von Finanzdienstleistungen, jedoch ausschließlich mit bzw. für Mutter- und Tochter- oder Schwesterunternehmen und nur soweit diese nicht erlaubnisbedürftig nach dem KWG sind. Stammkapital: 1.001.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dr. Seifert, Wolfgang, Dresden, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Kronospan Lampertswalde Grundstücks GmbH & Co. KG, Steinheim (HRA 3107, Amtsgericht Paderborn) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 29.03.2022. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.