Kronospan Steinheim Verwaltungs-GmbH, Steinheim-Sandebeck, (Leopoldstalerstr. 195, 32839 Steinheim-Sandebeck).Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Kronospan Holding GmbH am 18.03.2009 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Kronospan Steinheim Verwaltungs-GmbH, Steinheim-Sandebeck, (Leopoldstalerstr. 195, 32839 Steinheim-Sandebeck).Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.09.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.09.2008 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 08.09.2008 mit der Kronospan Holding GmbH mit Sitz in Bischweier (Amtsgericht Mannheim HRB 702057) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Kronospan Steinheim Verwaltungs-GmbH, Steinheim-Sandebeck (Leopoldstalerstr. 195, 32839 Steinheim-Sandebeck). Die Gesellschafterversammlung vom 7.12.2004 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 10 (Geschäftsjahr, Jahresabschluss) beschlossen.