HRB 711: Krostitzer-Industrie-Beteiligungsgesellschaft mbH, Krostitz, Mutzschlenaer Straße 14, 04509 Krostitz. Die Gesellschafterversammlung vom 10.11.2017 hat die formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft in die Krostitzer-Industrie-Beteiligungsgesellschaft GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Krostitz (Amtsgericht HRA 18093) beschlossen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRA 18093: Krostitzer-Industrie-Beteilgungs GmbH & Co. KG, Krostitz, Mutschlenaer Straße 14, 04509 Krostitz. (Gegenstand des Unternehmens ist die Beteiligung an Unternehmen aller Art, gleich welcher Rechtsform sowie die Verwaltung dieser Beteiligungen, der Betrieb von Tankstellen, die Anschaffung und Vermietung von technischen Geräten und anderen Gegenständen des Anlagevermögens sowie der Erwerb, Verwaltung und Vermietung von Grundstücken sowie die Verwaltung eigenen Vermögens.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Mutschlenaer Straße 14, 04509 Krostitz. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Krostitzer-Industrie-Beteiligungs-Verwaltungs GmbH, Krostiz (Amtsgericht Leipzig HRB 34347). Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Krostitzer-Industrie-Beteiligungsgesellschaft mbH, mit dem Sitz in Krostitz (Amtsgericht Leipzig, HRB 711).Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.