HRA 6032: Krupke GmbH & Co. KG, Billerbeck, Osthellen 2, 48727 Billerbeck. Der Sitz ist nach Hollenbek (Amtsgericht Lübeck, HRA 9386) verlegt.
HRA 9386 HL: Krupke GmbH & Co. KG, Hollenbek, Domänenweg 16, 23883 Hollenbek. Geschäftsanschrift: Domänenweg 16, 23883 Hollenbek; Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Inhaber: Persönlich haftender Gesellschafter: 1. Krupke PHG GmbH, Hollenbek (Amtsgericht Lübeck, HRB 18815 HL); Rechtsform: Kommanditgesellschaft; Der Sitz der Gesellschaft ist von Billerbeck (Amtsgericht Coesfeld, HRA 6032) nach Hollenbek verlegt. Rechtsverhaeltnis: Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Krupke Verwaltungs GmbH, Billerbeck (Amtsgericht Coesfeld, HRB 7708) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 08.11.2007; Bemerkung: Tag der ersten Eintragung: 20.12.2007
Krupke GmbH & Co. KG, Billerbeck (Osthellen 2, 48727 Billerbeck, Verwaltung des Gesellschaftsvermögens sowie Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit ihren Vermögensanlagen als sogenannte geschäftsleitende Holding). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Krupke PHG GmbH, Billerbeck (Amtsgericht Coesfeld HRB 10950). Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Krupke Verwaltungs GmbH , Billerbeck (Amtsgericht Coesfeld HRB 7708) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 08.11.2007. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.