HRA 4669: Kruse Beteiligungs GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Balve, Sanssouci 12, 58802 Balve. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Kruse Holding GmbH & Co. KG (Amtsgericht Arnsberg, HRA 6636) am 04.11.2014 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 4669: Kruse Beteiligungs GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Balve, Sanssouci 12, 58802 Balve. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.10.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.10.2014 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 21.10.2014 mit der Kruse Holding GmbH & Co. KG mit Sitz in Balve (Amtsgricht Arnsberg, HRA 6636) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 4669: Kruse Beteiligungs GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Balve, Sanssouci 12, 58802 Balve. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.10.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.10.2014 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 21.10.2014 mit der Falkenstein Spedition-Assekuranz Vermittlungsgesellschaft mbH mit Sitz in Balve (Amtsgericht Arnsberg HRB 4818) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Kruse Beteiligungs GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Balve, Sanssouci 12, 58802 Balve.Ergänzend eingetragen: Geschäftsanschrift: Sanssouci 12, 58802 Balve.