Kuchenstübchen GmbH, Dinklage (An der Bleiche 9, 49413 Dinklage). Die Verschmelzung ist mit Eintragung der neu eingetragenen Einzelfirma (Amtsgericht Oldenburg, HRA 201442) am 02.09.2008 wirksam geworden.
Kuchenstübchen GmbH, Dinklage (An der Bleiche 9, 49413 Dinklage). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.07.2008/28.08.2008 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.07.2008/28.08.2008 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihre Alleingesellschafterin, die unter der Kuchenstübchen e.K., Inh. Vera Fischer, geb. ‒.‒.‒‒ auftretende Kauffrau Vera Fischer übertragen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.