HRA 8240: Kuckartz GmbH & Co. KG, Stolberg, Leimberg 20, 52222 Stolberg. Nach Änderung der Vertretungsbefugnis nunmehr: Persönlich haftender Gesellschafter: Kuckartz Verwaltungs GmbH, Stolberg (Amtsgericht Aachen HRB 18180), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRA 8240: Kuckartz GmbH & Co. KG, Stolberg, Graeserstraße 4, 52249 Eschweiler. Änderung zur Geschäftsanschrift: Leimberg 20, 52222 Stolberg. . Die Gesellschaft wird fortgesetzt. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Nicht mehr Liquidator: Kuckartz, Klaus-Dieter, Eschweiler, * ‒.‒.‒‒
HRA 8240: Kuckartz GmbH & Co. KG, Stolberg, Graeserstraße 4, 52249 Eschweiler. Das Erlöschen der Firma ist aufgehoben. Von Amts wegen gemäß § 395 FamFG eingetragen. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRA 8240: Kuckartz GmbH & Co. KG, Stolberg, Leimberg 20, 52222 Stolberg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Graeserstraße 4, 52249 Eschweiler. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Ist ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten diese die Gesellschaft gemeinsam. Liquidator: Kuckartz, Klaus-Dieter, Eschweiler, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Firma ist erloschen.
Kuckartz GmbH & Co. KG, Stolberg, Leimberg 20, 52222 Stolberg. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 30.04.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.04.2013 und des Inhabers übertragenden Rechtsträgers vom 30.04.2013 das Vermögen der Klaus Kuckartz Güter-Kraft-Verkehr e.K. mit Sitz in Stolberg (Amtsgericht Aachen HRA 8227) als Gesamtheit im Wege der Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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