Kugel Druck GmbH, Metzingen, Schützenstr. 2, 72555 Metzingen. Der neue (übernehmende) Rechtsträger und damit die Verschmelzung wurde am 03.07.2013 beim Amtsgericht Stuttgart (HRA 728779) eingetragen. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
Kugel Druck GmbH, Metzingen, Schützenstr. 2, 72555 Metzingen. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 24.06.2013 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom gleichen Tag mit dem Vermögen des Alleingesellschafters Ulrich Kugel, Metzingen als Inhaber der Firma "Kugel Druck e.K.", Metzingen (Amtsgericht Stuttgart 52 AR 7617/13) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung im Register der Niederlassung des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.