HRB 41312: Kugellager-Express GmbH, Schloß Holte-Stukenbrock, Grenzweg 14 a, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 12.12.2014 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 41312: Kugellager-Express GmbH, Schloß Holte-Stukenbrock, Grenzweg 14 a, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock. Die Gesellschafterversammlungen vom 29.08.2014 und 19.11.2014 haben die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Geschäftsanteile) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals von 25.000,00 EUR um 25.000,00 EUR auf 50.000,00 EUR zum Zwecke der Aufnahme des Unternehmens der Küpper Wälzlager e.K. mit Sitz in Schloß Holte-Stukenbrock im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung beschlossen. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 29.08.2014 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.08.2014 das Unternehmen der Küpper Wälzlager e.K. mit Sitz in Schloß Holte-Stukenbrock (Amtsgericht Bielefeld HRA 16069) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 41312:Kugellager-Express GmbH, Schloß Holte-Stukenbrock, Grenzweg 14 a, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.11.2013. Geschäftsanschrift: Grenzweg 14 a, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock. Gegenstand: Der Handel mit Wälzlagern und Zubehör. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Küpper, Benjamin Paul, Schloß Holte-Stukenbrock, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.