HRA 2990: Juwelier Kuhnle GmbH & Co. KG, Fürth, Königstr. 141, 90762 Fürth. Der Formwechsel wurde am 15.01.2021 in das Register des neuen Rechtsträgers eingetragen (Amtsgericht Fürth HRB 18533).
HRB 18533: Juwelier Kuhnle GmbH, Fürth, Königstraße 141, 90762 Fürth. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.11.2020. Geschäftsanschrift: Königstraße 141, 90762 Fürth. Gegenstand des Unternehmens: Betrieb eines Juweliergeschäfts. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Kuhnle, Christoph, Fürth, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Juwelier Kuhnle GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Fürth (Amtsgericht Fürth HRA 2990). Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 2990: Juwelier Kuhnle GmbH & Co. KG, Fürth, Königstr. 141, 90762 Fürth. Die Gesellschafterversammlung vom 13.11.2020 hat die formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft in die "Juwelier Kuhnle GmbH" mit dem Sitz in Fürth beschlossen. Der Formwechsel wird erst wirksam mit Eintragung des neuen Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.