HRB 201778: Kulam GmbH, Hildesheim, Lilly-Reich-Straße 1, 31137 Hildesheim. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Unzer POS GmbH am 13.07.2021 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
HRB 201778: Kulam GmbH, Hildesheim, Lilly-Reich-Straße 1, 31137 Hildesheim. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.05.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom 18.05.2021 mit der Unzer POS GmbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 97310) als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRB 201778: Kulam GmbH, Hildesheim, Lilly-Reich-Straße 1, 31137 Hildesheim. Nicht mehr Geschäftsführer: Völker, Matthias, Barfelde, * ‒.‒.‒‒.
HRB 201778: Kulam GmbH, Hildesheim, Lilly-Reich-Straße 1, 31137 Hildesheim. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Rebien, Axel, Quickborn, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 201778: Kulam GmbH, Hildesheim, Lilly-Reich-Straße 1, 31137 Hildesheim. Die Gesellschafterversammlung vom 04.09.2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Sitz), § 4 (Stammkapital), dem neuen §10 (Kündigung) und dem neuen § 11 (Bewertung und Abfindungsentgelt) beschlossen. Die alten §§ 10-12 wurden ersatzlos gestrichen, die folgenden neu nummeriert.
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