HRB 24944: Kulik & Schirp GmbH, Lünen, Flöz-Sonnenschein-Str. 10, 44536 Lünen. Die Gesellschafterversammlung vom 13.08.2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Kulik GmbH.
Kulik & Schirp GmbH, Unna, Friedrich-Ebert-Straße 90, 59425 Unna. Geschäftsanschrift: Flöz-Sonnenschein-Straße 10, 44536 Lünen. Der Sitz ist nach Lünen (jetzt Amtsgericht Dortmund; HR B 24944) verlegt.
Kulik & Schirp GmbH, Lünen, Flöz-Sonnenschein-Str. 10, 44536 Lünen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.11.2009 Die Gesellschafterversammlung vom 15.05.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Lünen (bisher Hamm HRB 6680) nach Lünen beschlossen. Geschäftsanschrift: Flöz-Sonnenschein-Str. 10, 44536 Lünen. Gegenstand: Der Betrieb eines Kfz-Sachverständigenbüros. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Kulik, Gregor, Lünen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Kulik & Schirp GmbH, Unna, Friedrich-Ebert-Straße 90, 59425 Unna. Nicht mehr Geschäftsführer: Schirp, Frank, Arnsberg, * ‒.‒.‒‒.
Kulik & Schirp GmbH, Unna, Friedrich-Ebert-Straße 90, 59425 Unna.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.11.2009. Geschäftsanschrift: Friedrich-Ebert-Straße 90, 59425 Unna. Gegenstand: Der Betrieb eines Kfz-Sachverständigenbüros. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Kulik, Gregor, Lünen, * ‒.‒.‒‒; Schirp, Frank, Arnsberg, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Gregor Kulik & Frank Schirp oHG, Unna (AG Hamm HRA 3487) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 09.11.2009. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.