Kult-Zeit GmbH, Mönchengladbach (Hindenburgstraße 75, 41061 Mönchengladbach). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Juwelier Krebber Mönchengladbach GmbH (Amtsgericht Mönchengladbach, HRB 4760) am 05.09.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Kult-Zeit GmbH, Mönchengladbach (Hindenburgstraße 75, 41061 Mönchengladbach). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.08.2006 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der Juwelier Krebber Mönchengladbach GmbH mit Sitz in Mönchengladbach (Amtsgericht Mönchengladbach, HRB 4760) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.