Kultur und Tourismus Singen GmbH, Singen Hohentwiel, Hohgarten 4, 78224 Singen Hohentwiel. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) hat im Wege der Umwandlung durch Vermögensübertragung unter Auflösung ohne Abwicklung ihr Vermögen als Ganzes nach Maßgabe des Übertragungsvertrages vom 08.06.2011 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag auf die Gebietskörperschaft "Stadt Singen (Hohentwiel)" übertragen, die den Geschäftsbetrieb als Eigenbetrieb ("Kultur und Tourismus Singen", Amtsgericht Freiburg HRA 702444) weiterführt. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Vermögensübertragung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Vermögensübertragung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Vermögensübertragung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
78224 Singen
Hohentwiel 2, 78224 Singen
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Amtsgericht: Freiburg
Rechtsform: GmbH