Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
9 |
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b)
Bestellt:
Geschäftsführer:
Möbus, Stefan, Görlitz, * ‒.‒.‒‒
Ausgeschieden:
Geschäftsführer:
Hesse, Peter, Cunewalde, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
17.01.2024
Rachow |
HRB 23515: Kultur- und Weiterbildungsgesellschaft mbH, Löbau, Poststraße 8, 02708 Löbau. Am 31.01.2022 wurde beim Handelsregister des Amtsgerichts Dresden die Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats gemäß § 52 GmbHG eingereicht.
HRB 23515: Kultur- und Weiterbildungsgesellschaft mbH, Löbau, Poststraße 8, 02708 Löbau. Einzelprokura: Bienert, Marina, Löbau, * ‒.‒.‒‒.
HRB 23515: Kultur- und Weiterbildungsgesellschaft mbH, Löbau, Poststraße 8, 02708 Löbau. Am 27.05.2015 wurde beim Handelsregister des Amtsgerichts Dresden die Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats gemäß § 52 GmbHG eingereicht.
HRB 23515:Kultur- und Weiterbildungsgesellschaft mbH, Löbau, Poststraße 8, 02708 Löbau.Der Jugend-Beruf-Start e.V. (JUBEST), Freier Träger der Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit/Beschäftigung mit dem Sitz in Görlitz (Amtsgericht Dresden, VR 6570) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 28.07.2014 und des Beschlusses der Mitgliederversammlung des übertragenden Vereins vom selben Tag sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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