Kulturfabrik A 3 GmbH, Dillingen (Hüttenwerkstr. 1, 66763 Dillingen). Die Gesellschaft ist gemäß § 141 a Absatz 1 FGG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
Kulturfabrik A 3 GmbH, Dillingen (Hüttenwerkstr. 1, 66763 Dillingen).
Kulturfabrik A 3 GmbH, Dillingen (Hüttenwerkstr. 1, 66763 Dillingen). Durch Beschluß des Amtsgerichts Saarbrücken (113 IN 67/06) vom 10.07.2006 ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist hierdurch kraft Gesetzes aufgelöst.
Kulturfabrik A 3 GmbH, Dillingen (Hüttenwerkstr. 1, 66763 Dillingen). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.04.2006. Gegenstand: Der Betrieb der Gaststätte mit Discothek "Kulturfabrik A 3" in 46485 Wesel, Am Schornacker 17, sowie die Planung, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen im Gaststätten- und Unterhaltungsbereich. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Schadler, Simone Caroline, Spiesen-Elversberg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im elektronischen Bundesanzeiger.