Kulturfabrik Neumünster e. V., Neumünster. Vertretungsregelung: Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und zwei weiteren Vorstandsmitgliedern. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder, darunter einer der Vorsitzenden vertreten den Verein gemeinsam. Vertreter: 2. Vorsitzender:; 1. Büll, Ingo, * ‒.‒.‒‒, Neumünster; Vorstandsmitglied:; 2. Flügge, Katharina, * ‒.‒.‒‒, Boostedt; 1. Vorsitzender:; 3. Hohmann, Tobias, * ‒.‒.‒‒, Neumünster; Vorstandsmitglied:; 4. Jürgensen, Tordis, * ‒.‒.‒‒, Kiel.
Neumünster
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Amtsgericht: Kiel
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