Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
6 |
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b)
Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
Das Registerblatt ist geschlossen. |
a)
06.08.2024
Essert |
HRB 502414: Kulturperlen-Import Eugen Kronmüller GmbH, Engelsbrand, Kirchweg 29, 75331 Engelsbrand. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Ist nur ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten sie gemeinsam. Bestellt als Liquidator: Kronmüller, Dorothea Gudrun, geb. Lipp, Engelsbrand, * ‒.‒.‒‒. Nicht mehr Geschäftsführer: Kronmüller, Peter, Engelsbrand, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 502414: Kulturperlen-Import Eugen Kronmüller GmbH, Engelsbrand, Kirchenweg 29, 75331 Engelsbrand. Berichtigung von Amts wegen zur Geschäftsanschrift: Kirchweg 29, 75331 Engelsbrand.
HRB 502414:Kulturperlen-Import Eugen Kronmüller GmbH, Pforzheim, Wimpfener Straße 10, 75172 Pforzheim.Die Gesellschafterversammlung vom 18.08.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 2 (Firma, Sitz und Ort der Geschäftsleitung) beschlossen. Sitz verlegt; nun: Engelsbrand. Neue Geschäftsanschrift: Kirchenweg 29, 75331 Engelsbrand.
Kulturperlen-Import Eugen Kronmüller GmbH, Pforzheim, Wimpfener Straße 10, 75172 Pforzheim. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 22.02.2013 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 22.02.2013 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "arcro pearl GmbH direktimport", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 16154) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.