KundE GmbH, München, Kandinskystr. 27; c/o Ehncke und Spielmann GmbH, 81477 München. Die Verschmelzung wurde am 04.02.2014 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht München HRB 143064).
KundE GmbH, München, Kandinskystr. 27; c/o Ehncke und Spielmann GmbH, 81477 München. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 10.12.2013 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen von den selben Tagen mit der CEWEBAG GmbH mit dem Sitz in Grünwald (Amtsgericht München HRB 143064) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.