Kunststoff Fürst GmbH, Höchstadt/Aisch (Albrecht-Dürer-Straße 17-19, 91315 Höchstadt a. d. Aisch). Der Formwechsel wurde am 21.03.2007 in das Register des neuen Rechtsträgers eingetragen (siehe Amtsgericht Fürth HRA 8770).
Kunststoff Fürst GmbH, Höchstadt/Aisch (Albrecht-Dürer-Straße 17-19, 91315 Höchstadt a. d. Aisch). Die Gesellschafterversammlung vom 22.12.2006 hat die formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft in die "Kunststoff Fürst GmbH & Co.KG" mit dem Sitz in Höchstadt a.d. Aisch beschlossen. Der Formwechsel wird erst wirksam mit Eintragung des neuen Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.