Kunstwerkstatt Sturm Puppenmode GmbH, Markkleeberg, An der Harth 10, 04416 Markkleeberg.Durch Beschluss des Amtsgerichts Leipzig vom 26.07.2010, AZ: 406 IN 2950/09, ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft eröffnet worden. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 65 Abs. 1 GmbHG.
Kunstwerkstatt Sturm Puppenmode GmbH, Markkleeberg, (An der Harth 10, 04416 Markkleeberg).Die EMK Grundbesitz GmbH mit dem Sitz in Leipzig ( Amtsgericht Leipzig HRB 21617) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 18.07.2008 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 21.08.2008 sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 18.07.2008 mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Kunstwerkstatt Sturm Puppenmode GmbH, Markkleeberg (An der Harth 10, 04416 Markkleeberg). Die Prisma Beteiligungs- und Verwaltungs GmbH mit dem Sitz in Bad Lausick (Amtsgericht Leipzig, HRB 20091) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 28.06.2007 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom selben Tag sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 28.06.2007 mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.