HRA 30101:Kuntz Holzbearbeitungs GmbH & Co. KG, Dellfeld, Bahnhofstraße 38, 66503 Dellfeld.Von Amts wegen gem. § 384 Abs. 2 FamFG eingetragen: Prokura erloschen: Tiedke, Martina, Dellfeld, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
HRA 30101:Kuntz Holzbearbeitungs GmbH & Co. KG, Dellfeld, Bahnhofstraße 38, 66503 Dellfeld.Prokura erloschen: Seng, Rüdiger, Contwig, * ‒.‒.‒‒.
HRA 30101:Kuntz Holzbearbeitungs GmbH & Co. KG, Dellfeld, Bahnhofstraße 38, 66503 Dellfeld.Einzelprokura: Seng, Rüdiger, Contwig, * ‒.‒.‒‒; Tiedke, Martina, Dellfeld, * ‒.‒.‒‒.
Kuntz Holzbearbeitungs GmbH & Co. KG, Dellfeld, Bahnhofstraße 38, 66503 Dellfeld.Geschäftsanschrift: Bahnhofstraße 38, 66503 Dellfeld. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.08.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 20.08.2009 mit der P.K.V. Kollinger GmbH mit Sitz in Bexbach (Amtsgericht Saarbrücken, HRB 2653) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Kuntz Holzbearbeitungs GmbH & Co. KG, Dellfeld (Bahnhofstr. 38 a, 66503 Dellfeld, Holzbearbeitung und Betrieb eines Sägewerkes.). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Kuntz Geschäftsführungsgesellschaft mbH, Dellfeld (Zweibrücken HRB 30170), mit der Befugnis -auch für die jeweiligen Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.