Kunzmann Cars Verwaltungs GmbH, Aschaffenburg (Auhofstr. 29, 63741 Aschaffenburg). Die Verschmelzung wurde am 04.04.2006 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Aschaffenburg HRA 1).
Kunzmann Cars Verwaltungs GmbH, Aschaffenburg (Auhofstr. 29, 63741 Aschaffenburg). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 07.03.2006 sowie der Beschlüsse ihrer Gesellschafterversammlungen vom gleichen Tag mit der Robert Kunzmann GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Aschaffenburg (Amtsgericht Aschaffenburg HRA 1) durchAufnahme verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.