Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
2 |
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b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Schwerin (Az. 580 IN
110/08) vom 08.01.2024 ist das Insolvenzverfahren
aufgehoben (§ 200 InsO). |
a)
30.09.2024
Niemann |
HRB 6694: M-A-D GmbH, Lübesse, Parkstr. 8, 19077 Lübesse. Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun: Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Liquidator ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geändert, nun: Liquidator: Dräger, Gerd, Pinnow, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 6694: Kupke + Wolf GmbH, Schwerin, Werkstr. 226, 19061 Schwerin. Die Gesellschafterversammlung vom 24.04.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma und Verlegung des Sitzes nach Lübesse beschlossen. Neue Firma: M-A-D GmbH. Neuer Sitz: Lübesse. Neue Geschäftsanschrift: Parkstr. 8, 19077 Lübesse.
HRB 6694: Kupke + Wolf GmbH, Schwerin, Werkstr. 226, 19061 Schwerin. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 31.08.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Gesellschaften jeweils vom selben Tag mit der Kupke + Wolf Service GmbH mit Sitz in Schwerin (Amtsgericht Schwerin, HRB 10365) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 6694:Kupke + Wolf GmbH, Schwerin, Werkstr. 226, 19061 Schwerin.Prokura erloschen: Schulz, Rüdiger, Güstrow, * ‒.‒.‒‒.
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