HRB 8207: Kur- und Tourismus GmbH Göhren-Lebbin, Göhren-Lebbin, Marktplatz 12, 17213 Göhren-Lebbin. Die Gesellschafterversammlung vom 03.11.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6 Geschäftsführung, § 8 Aufgaben der Gesellschafterversammlung und § 11 Geschäftsjahr, Jahresabschluss beschlossen.
HRB 8207:Kur- und Tourismus GmbH Göhren-Lebbin, Göhren-Lebbin, Marktplatz 12, 17213 Göhren-Lebbin.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.06.2014. Geschäftsanschrift: Marktplatz 12, 17213 Göhren-Lebbin. Gegenstand: die Errichtung, Erweiterung und der Betrieb von touristischen und Kureinrichtungen und die Erfüllung aller mit einem Tourismus-, Kur- und Tagungsbetrieb verbundenen Aufgaben in der Gemeinde Göhren-Lebbin, insbesondere Erhebung und Einziehung der Kurabgabe sowie die Ermittlung der Berechnungsgrundlagen, die Abgabenberechnung, die Ausfertigung und Versendung von Abgabenbescheiden und die Entgegennahme der zu entrichtenden Kurabgabe für die Gemeinde Göhren-Lebbin, Betrieb einer Touristeninformation, Zimmervermittlung, Planung und Durchführung kultureller Veranstaltungen, Vermietung und Verpachtung von Räumen für Feste, Feiern, Tagungen und Seminare sowie Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Die Aufgaben der Gesellschaft umfassen die Bereiche "Kulturabgabe" und "Sonstige Dienstleistungen". Sie kann weitere, insbesondere ihr von der Gemeinde Göhren-Lebbin übertragene Aufgaben wahrnehmen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Muster, Doreen, Göhren-Lebbin, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des Kurverwaltungsbetriebes der Gemeinde Göhren -Lebbin mit Sitz in Göhren-Lebbin nach Maßgabe der Ausgliederungserklärung vom 10.06.2014. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.