Kur- und Verkehrsverein Willingen e.V., Willingen (34508 Willingen). Die Verschmelzung durch Aufnahme mit dem Verein Aktives Willingen Tourismus und Wirtschaftsförderung e. V. in Willingen (Amtsgericht Korbach VR 453) wurde am 12.04.2006 in das Vereinsregister des aufnehmenden Vereins (Amtsgericht Korbach VR 453) eingetragen. Hier von Amts wegen eingetragen gem. § 19 Abs. 2 S. 2 UmwG. Dieser Verein ist erloschen.
Kur- und Verkehrsverein Willingen e.V., Willingen (34508 Willingen). Der Verein ist verschmolzen durch Aufnahme mit dem (übernehmenden) Verein Aktives Willingen Tourismus und Wirtschaftsförderung e.V. in Willingen (Amtsgericht Korbach VR 453) auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 06.04.2001 und des Beschlusses seinerMitgliederversammlung vom 09.05.2001 sowie des Beschlusses der Mitgliederversammlung des übernehmenden Vereins vom 09.05.2001. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Vereinsregister des übernehmenden Vereins wirksam.Nicht eingetragen: Den Gläubigern des Vereins ist, wenn sie binnen 6 Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Vereinsregister nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.