Kurfürst-Friedrich-Kellerei GmbH, Bad Bergzabern, Kurfürstenstraße 11, 76887 Bad Bergzabern. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Gesellschaft, Amtsgericht Koblenz (HRA 1828) am 31.07.2013 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Das Registerblatt ist geschlossen.
Kurfürst-Friedrich-Kellerei GmbH, Bad Bergzabern, Kurfürstenstraße 11, 76887 Bad Bergzabern. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.04.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.04.2013 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 23.04.2013 mit der Zimmermann-Graeff & Müller GmbH & Co. KG mit Sitz in Zell (Mosel) (Amtsgericht Koblenz HRA 1828) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Kurfürst-Friedrich-Kellerei GmbH, Bad Bergzabern, Kurfürstenstraße 11, 76887 Bad Bergzabern. Der mit der HS Wein GmbH & Co. KG, Bad Bergzabern (Amtsgericht Landau in der Pfalz HRA 30252), nach übertragender Verschmelzung nun die Zimmermann-Graeff & Müller GmbH & Co. KG, mit dem Sitz in Zell (Mosel) (Amtsgericht Koblenz HRA 1828) am 16.12.2009 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 18.12.2012 zum 31.12.2012 aufgehoben. Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
Kurfürst-Friedrich-Kellerei GmbH, Bad Bergzabern, Kurfürstenstraße 11, 76887 Bad Bergzabern.Mit der HS Wein GmbH & Co. KG, Sitz Bad Bergzabern (Amtsgericht Landau in der Pfalz HRA 30252) als herrschendem Unternehmen ist am 16.12.2009 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen worden. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 16.12.2009 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.
Kurfürst-Friedrich-Kellerei GmbH, Bad Bergzabern, Kurfürstenstraße 11, 76887 Bad Bergzabern.Die Gesellschafterversammlung vom 01.02.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrags in § 5 Abs. 2 (Dauer der Gesellschaft, Geschäftsjahr) beschlossen.
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