Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
7 |
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b)
Die Gesellschaft hat durch Vermögensübertragungsvertrag
vom 15.08.2024 und Beschluss der
Gesellschafterversammlung vom selben Tag ihr Vermögen als
Ganzes auf die Stadt Grünhain-Beierfeld übertragen. |
a)
20.08.2024
Dr. Börnig |
6 |
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b)
Ausgeschieden:
Geschäftsführer:
Rudler, Joachim, Grünhain-Beierfeld,
* ‒.‒.‒‒
Bestellt:
Geschäftsführer:
Reich-Schellenberg, Patrick, Dresden,
* ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
02.10.2023
Chevalier |
HRB 13498: Kurort- und Tourismusentwicklungs GmbH Grünhain, Grünhain-Beierfeld, August-Bebel-Straße 79, 08344 Grünhain-Beierfeld. Bestellt: Geschäftsführer: Rudler, Joachim, Grünhain-Beierfeld, * ‒.‒.‒‒. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Grajewski, Georg, Adorf/Vogtl., * ‒.‒.‒‒.
Kurort- und Tourismusentwicklungs GmbH Grünhain, Grünhain-Beierfeld, Schwarzenberger Straße 10, 08344 Grünhain-Beierfeld. Änderung der Geschäftsanschrift: August-Bebel-Straße 79, 08344 Grünhain-Beierfeld.
Kurort- und Tourismusentwicklungs GmbH Grünhain, Grünhain (Schwarzenberger Str. 10, 08344 Grünhain-Beierfeld). Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 25.03.1996 mit der Grünhainer Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft mbH mit dem Sitz in Grünhain ist durch Kündigung zum 06.10.2006 beendet.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind bevor die Eintragung der Beendigung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches als bekanntgemacht gilt, hat der andere Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden.
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