HRB 715309: Kurt Bau GmbH, Mannheim, Augustaanlage 57, 68165 Mannheim. Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 394 FamFG von Amts wegen gelöscht. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 715309: Kurt Bau GmbH, Mannheim, Augustaanlage 57, 68165 Mannheim. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Mannheim vom 20.04.2016 (4 IN 1066/15) wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels einer den Kosten des Verfahrens entsprechenden Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst. Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen.
HRB 715309: Kurt Bau GmbH, Mannheim, Augustaanlage 57, 68165 Mannheim. Das Gericht beabsichtigt, die Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit im Handelsregister von Amts wegen nach § 394 FamFG zu löschen. Die Frist zur Geltendmachung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung ist auf einen Monat ab Veröffentlichung bestimmt.
Kurt Bau GmbH, Mannheim, Augustaanlage 57, 68165 Mannheim. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.04.2012, 14.06.2012 und 30.08.2012. Geschäftsanschrift: Augustaanlage 57, 68165 Mannheim. Gegenstand: Rohbau und Bausanierung, alle Bauarbeiten von der Bodenplatte bis zum Dach, Maurer- und Betonarbeiten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Kurt, Haluk, Walldorf, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des von dem Einzelkaufmann Kurt, Haluk, Walldorf, * ‒.‒.‒‒, als Inhaber der Firma "Kurt Bau e.K.", Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRA 704312) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 26.04.2012 mit Ergänzungen vom 14.06.2012 und 30.08.2012. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.