Kurt Hammer GmbH, Lauda-Königshofen, Pfarrstraße 31 a, 97922 Lauda-Königshofen.Die Eintragung der Verschmelzung im Register der Niederlassung des übernehmenden Einzelunternehmens Kurt Hammer Schneidwerkzeuge e.K. (AG Mannheim HRA 702938) ist am 03.05.2010 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
Kurt Hammer GmbH, Lauda-Königshofen, Pfarrstraße 31 a, 97922 Lauda-Königshofen.Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Pfarrstraße 31 a, 97922 Lauda-Königshofen. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 23.04.2010 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 23.04.2010 mit dem Vermögen des Alleingesellschafters Kurt Hammer, Geb. 22.04.1936, Lauda-Königshofen als Inhaber der Firma "Kurt Hammer Schneidwerkzeuge e.K.", Lauda-Königshofen (Amtsgericht Mannheim 00 AR 1117/10) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung im Register der Niederlassung des übernehmenden Rechtsträgers. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.