Kurt Harsch e. K., Aulendorf, Hasengärtlestraße 48, 88326 Aulendorf. Der Inhaber (übertragender Rechtsträger) hat nach Maßgabe der Ausgliederungserklärung vom 20.08.2012 und des Ausgliederungsbeschlusses vom 20.08.2012 aus seinem Vermögen das von ihm betriebene Unternehmen auf die Kommanditgesellschaft unter der Firma "Harsch Grundstücksverwaltungs GmbH & Co. KG", Aulendorf (Amtsgericht Ulm HRA 722890) ausgegliedert (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Die Firma ist erloschen. Gemäß § 155 Satz 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
88326 Aulendorf
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Amtsgericht: Ulm
Rechtsform: eK