Kurt Schäfer Maschinenbau GmbH, Reutlingen, Birnenweg 6, 72766 Reutlingen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Tübingen vom 01.10.2012 (2 IN 223/12) wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Eigenverwaltung durch den Schuldner ist angeordnet. Verbindlichkeiten der Schuldnerin, die nicht zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb gehören, sind nur mit Zustimmung des Sachwalters wirksam. Auch Verbindlichkeiten, die zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb gehören, soll die Schuldnerin nicht eingehen, wenn der Sachwalter widerspricht (§ 275 Abs. 1 InsO). Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Tübingen, 2 IN 223/12) aufgelöst. Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen.
72766 Reutlingen
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Webseite: www.schaefer-maschinenbau.de
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Amtsgericht: Stuttgart
Rechtsform: GmbH