HRB 8379: Kurt Schmidt-Versicherungs-Vermittlungs- Aktiengesellschaft, Nettetal, Fischerweg 1, 41334 Nettetal. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
HRB 8379: Kurt Schmidt-Versicherungs-Vermittlungs- Aktiengesellschaft, Nettetal, Fischerweg 1, 41334 Nettetal. Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen zu löschen, weil der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch Beschluss des Amtsgerichts Krefeld vom 24.02.2015 mangels Masse rechtskräftig abgewiesen worden ist. Gegen diese Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung von Amts wegen ist auf einen Monat festgesetzt. Es wird darauf hingewiesen, dass der Widerspruch nur darauf gestützt werden kann, dass die Gesellschaft nicht vermögenslos ist.
HRB 8379: Kurt Schmidt-Versicherungs-Vermittlungs- Aktiengesellschaft, Nettetal, Fischerweg 1, 41334 Nettetal. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Krefeld (92 IN 26/13) vom 24.02.2015 ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgelehnt. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Kurt Schmidt-Versicherungs-Vermittlungs- Aktiengesellschaft, Nettetal, Fischerweg 1, 41334 Nettetal. Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Der Aufsichtsrat kann auch stellvertetende Vorstandsmitglieder bestimmen und eine Geschäftsordnung für den Vorstand erlassen. Die Bestimmung der Anzahl der Vorstandsmitglieder erfolgt durch den Aufsichtsrat.Die Gesellschaft wird durch ein Vorstandsmitglied wirksam vertreten.
Kurt Schmidt-Versicherungs-Vermittlungs- Aktiengesellschaft, Nettetal (Fischerweg 1, 41334 Nettetal). Die Hauptversammlung vom 12.03.2007 hat die vollständige Neufassung der Satzung ab § 2 beschlossen. Insbesondere wurden § 2 (Gegenstand des Unternehmens), § 4 (Bekanntmachungen) und § 7 (Vorstand) geändert. Neuer Unternehmensgegenstand: die Durchführung von Beratungs- und Betreuungstätigkeiten in allen Versicherungs- und Vermögensverwaltungsangelegenheiten sowie die Vermittlung von Versicherungsverträgen und anderen Finanzanlageprodukten. Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Der Aufsichtsrat kann auch stellvertetende Vorstandsmitglieder bestimmen und eine Geschäftsordnung für den Vorstand erlassen. Die Bestimmung der Anzahl der Vorstandsmitglieder erfolgt durch den Aufsichtsrat.Die Gesellschaft wird durch ein Vorstandsmitglied wirksam vertreten. Die Vorstandsmitglieder sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.