Kurz Elektrizität-Beteiligungs GmbH, Rosengarten (Kocherweg 10, 74538 Rosengarten). Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 05.12.2007 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
Kurz Elektrizität-Beteiligungs GmbH, Rosengarten (Kocherweg 10, 74538 Rosengarten). Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 24.09.2007 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 24.09.2007 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "EBT Elektrizitätswerk Braunsbach-Tullau GmbH", Ilshofen (Amtsgericht Stuttgart HRB 571503) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Kurz Elektrizität-Beteiligungs GmbH, Rosengarten (Kocherweg 10, 74538 Rosengarten). Der zwischen der Gesellschaft und der "Karl Kurz GmbH & Co. KG", Rosengarten (Amtsgericht Stuttgart HRA 570496) am 19.11.2002 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag wurde am 15.05.2007 mit Wirkung zum 30.06.2007 aufgehoben. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
Kurz Elektrizität-Beteiligungs GmbH, Rosengarten (Kocherweg 10, 74538 Rosengarten). Die Gesellschafterversammlung vom 15.05.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 7 (Geschäftsjahr) beschlossen.