HRB 13932: Kuschick Software GmbH, Neunkirchen-Seelscheid, Hennefer Straße 62, 53819 Neunkirchen-Seelscheid. Nicht mehr Geschäftsführer: Kuschick, Gottfried, Neunkirchen-Seelscheid, * ‒.‒.‒‒.
HRB 13932: Kuschick Software GmbH, Neunkirchen-Seelscheid, Hennefer Straße 62, 53819 Neunkirchen-Seelscheid. Geschäftsführer: Kuschick, Marco, Neunkirchen-Seelscheid, * ‒.‒.‒‒; Kuschick, Karsten, Neunkirchen-Seelscheid, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 13932: Kuschick Software GmbH, Neunkirchen-Seelscheid, Hennefer Straße 62, 53819 Neunkirchen-Seelscheid. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.04.2016. Geschäftsanschrift: Hennefer Straße 62, 53819 Neunkirchen-Seelscheid. Die Entwicklung von Software. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Kuschick, Gottfried, Neunkirchen-Seelscheid, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung von Teilen des von dem Einzelkaufmann Gottfried Kuschick, Neunkirchen-Seelscheid, * ‒.‒.‒‒, unter der Firma Gottfried Kuschick e.K. mit Niederlassung in Neunkirchen-Seelscheid (Amtsgericht Siegburg, HRA 5990) betriebenen Unternehmens aus seinem Vermögen nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 15.04.2016.Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 11.05.2016 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.