HRB 3183:Kutger & Rudolph Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Maintal, Marie-Curie-Ring 1, 63477 Maintal.Das Registergericht beabsichtigt die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft von Amts wegen nach § 394 FamFG zu löschen. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung wird auf 1 Monat festgesetzt.
HRB 3183:Kutger & Rudolph Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Maintal, Marie-Curie-Ring 1, 63477 Maintal.Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Hanau (Az. 70 IN 172/13) vom 28.07.2014 ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgelehnt. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Kutger & Rudolph Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Maintal, Marie-Curie-Ring 1 - 3, 63477 Maintal. Berichtigung von Amts wegen zur Eintragung vom 09.11.2009 Geschäftsanschrift: Marie-Curie-Ring 1, 63477 Maintal. Nicht mehr Geschäftsführer: Kutger, Klaus, Maintal, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Nowak, Jürgen, Buchholz, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Kutger & Rudolph Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Maintal, Marie-Curie-Ring 1 - 3, 63477 Maintal.Die auf dem historischen Registertblatt erfolgte Eintragung vom 15.05.2003 wird hiermit von Amts wegen berichtigt , nun: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 29.03.2001 ist das Stammkapital um 2.150,000,00 DEM auf 50.000,00 DEM herabgesetzt und durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 04.04.2003 auf Euro umgestellt und um 35,40 EUR auf 25.600,00 EUR erhöht sowie der Gesellschaftsvertrag in § 3 (Stammkapital) sowie in § 7 Abs. 3 Ziff. c+e (Geschäftsführung) entsprechend geändert. Kapital von Amts wegen berichtigt , nun: Neues Stammkapital: 25.600,00 EUR.
Kutger & Rudolph Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Maintal, Marie-Curie-Ring 1 - 3, 63477 Maintal.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 06.05.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Autohaus Kutger & Rudolph GmbH mit Sitz in Rodgau (Amtsgericht Offenbach HRB 21988) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.