KvB Knud von Borstel GmbH, Bad Neustadt a.d.Saale (Industriestr. 6, 97616 Bad Neustadt a.d.Saale). Die Verschmelzung wurde am 14.09.2006 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Schweinfurt HRA 8337).
KvB Knud von Borstel GmbH, Bad Neustadt a.d.Saale (Industriestr. 6, 97616 Bad Neustadt a.d.Saale). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 10.08.2006 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Firma KvB Knud von Borstel OHG, vormals Firma Borstel Vermögensverwaltungs OHG mit dem Sitz in Bad Neustadt a.d. Saale (Amtsgericht Schweinfurt HRA 8337) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.