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Kyffhäuserkameradschaft Germania Seelbach, Villmar (VR 2142)

Firmendaten

Anschrift
Adamshof
65606 Villmar
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 1 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: VR 2142
Amtsgericht: Limburg a. d. Lahn
Rechtsform:
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Kyffhäuserkameradschaft Germania Seelbach aus Villmar ist im Handelsregister Limburg a. d. Lahn unter der Nummer VR 2142 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Kyffhäuserkameradschaft Germania Seelbach ihren Standort nicht geändert. Die Kyffhäuserkameradschaft Germania Seelbach weist zur Zeit 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 11.08.2019)

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Registermeldungen 1

Calendar 31.01.2014
Neueintragung

Kyffhäuserkameradschaft Germania Seelbach, Seelbach (Adamshof, 65606 Villmar-Seelbach). #DV.LÖANK(Text="Bitte wählen Sie aus! Löschungsankündigung im Verfahren nach:",Eingabe="#insert(Text="LöschAnkünd_§395 FamFG_V")"|"§ 395 FamFG","Das Registergericht beabsichtigt den im Vereinsregister eingetragenen Verein von Amts wegen nach § #DV.Paragr(Text="Bitte geben Sie den Paragraphen ein!") zu löschen. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung wird auf 3 Monate festgesetzt."|"freie Eingabe"," ")Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Im übrigen wird auf den Verschmelzungsvertrag vom #DV.VertragDatum(Text="Bitte geben Sie das Datum des Verschmelzungsvertrages ein!") Bezug genommen.Die Gesellschaft hat Gläubigern, deren Forderungen vor dieser Bekanntmachung begründet worden sind, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach dieser Bekanntmachung zu diesem Zweck melden. Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrags in das Handelsregister nach § 10 HGB bekannt gemacht worden ist, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach dieser Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.Den Gläubigern der an der #DV.UmF(Text="Bitte wählen Sie die zutreffende Art nach UmwG aus!",Eingabe="Verschmelzung","Aufspaltung","Abspaltung","Ausgliederung","Vermögensübertragung","formwechselnden Umwandlung") beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der #DV.UmF in das Register des Sitzes #DV.RTr(Text="Bitte wählen Sie aus, ob ein oder mehrere andere Rechtsträger betroffen sind!",Eingabe="desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger","derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger") sie sind, nach #DV.Auswahl(Text="Bitte wählen Sie die zutreffende Vorschrift aus!",Eingabe="§ 19 Absatz 3 UmwG"|"§ 19 Absatz 3 UmwG (=Verschmelzung)","§§ 122a Absatz 2, 19 Absatz 3 UmwG"|"§§ 122a Absatz 2, 19 Absatz 3 UmwG (=grenzüberschreitende Verschmelzung)","§§ 125, 19 Absatz 3 UmwG"|"§§ 125, 19 Absatz 3 UmwG (=Spaltung)","§ 201 UmwG"|"§ 201 UmwG (=Formwechsel)","#insert(Text="Freitext") UmwG"|"freie Eingabe") bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die #DV.UmF die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Im übrigen wird auf den Spaltungs- und Übernahmevertrag vom #DV.DatumVertrag(Text="Bitte geben Sie das Datum des Spaltungs- und Übernahmevertrages ein!") Bezug genommen.

Historie 1

31.01.2014
Registervorgang

Neueintragung 28.01.2014