HRB 156173: Kyros Beteiligungsverwaltung GmbH, Grünwald, Landkreis München, Marktplatz 3, 82031 Grünwald.
HRB 156173: Kyros Beteiligungsverwaltung GmbH, Grünwald, Landkreis München, Marktplatz 3, 82031 Grünwald. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsplans vom 17.09.2020 mit der SPT Invest Management S.àr.l. mit dem Sitz in Luxemburg (Registre de Commerce et des Sociétés B147.207) verschmolzen. Die Voraussetzungen der Verschmelzung nach deutschem Recht liegen vor. Die Verschmelzung wird erst wirksam sobald die Voraussetzungen nach dem Recht, dem die übernehmende Gesellschaft unterliegt, erfüllt sind.
HRB 156173: Kyros Beteiligungsverwaltung GmbH, Grünwald, Landkreis München, Marktplatz 3, 82031 Grünwald. Die Gesellschaft hat am 21.09.2020 den Verschmelzungsplans über ihre Verschmelzung mit der SPT Invest Management, SARL mit dem Sitz in Luxemburg /Großherzogtum Luxemburg (Registre de Commerce et des Societes, B147.207) eingereicht.A) Die Rechte der Gläubiger der übertragenden Kyros Beteiligungsverwaltung GmbH ergeben sich aus § 122j UmwG. Gem. §122j Abs. l UmwG ist den Gläubigern der übertragenden Kyros Beteiligungsverwaltung GmbH Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Das Recht auf Sicherheitsleistung nach § 122j Abs. l UmwG steht Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfs entstanden sind. Der Anspruch auf Sicherheitsleistung ist unmittelbar gegenüber der Kyros Beteiligungsverwaltung GmbH, Ansprechpartner: Dr. Norman Gehrke, Marktplatz 3, 82031 Grünwald, Deutschland, geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung dergestalt erforderlich, dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens zwei Monate nach der Bekanntmachung des Verschmelzungsplans angemeldet und glaubhaft gemacht werden muss.B) Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden SPT Invest Management, SARL ergeben sich aus Artikel 1021-9 des Luxemburger Gesetzes. Danach können Gläubiger der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften, deren Ansprüche vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Verschmelzungsdokumente begründet sind, unbeschadet anderslautender Vereinbarungen, innerhalb von zwei Monaten nach der Veröffentlichung beim zuständigen Gericht eine angemessene Sicherstellung für sämtliche fälligen und nicht fälligen Forderungen geltend machen, soweit die Verschmelzung solch einen Schutz notwendig macht. Gemäß Artikel 1021-2 (2) 3° der Regelungen des Abschnitts X, Kapitel II des Gesetzes vom 10. August 1915 über Handelsgesellschaften in der aktuellen Fassung beinhaltet der gemeinsame Verschmelzungsplanfür die an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften einen Hinweis zu den getroffenen Vereinbarungen hinsichtlich der Ausübung der Rechte der Gläubiger einer solchen Gesellschaft und die Anschrift, unter welcher vollständige Informationen hinsichtlich dieser Vereinbarungen kostenfrei eingeholt werden können. Dieser Anspruch auf Information sowie der Anspruch auf Sicherheitsleistung ist unmittelbar gegenüber der SPT Invest Management, SARL, Ansprechpartner: Jerôme Berg, 8-10 Avenue de la Gare, L-1610 Luxemburg, Großherzogtum von Luxemburg, oder gegenüber der Kyros Beteiligungsverwaltung GmbH, Ansprechpartner: Dr. Norman Gehrke, Marktplatz 3, 82031 Grünwald, Deutschland geltend zu machen.C) Laut der zuletzt im Handelsregister aufgenommenen Gesellschafterliste vom 8. September 2011, ist die alleinige Gesellschafterin der Kyros Beteiligungsverwaltung GmbH der Siemens Pension-Trust e.V., ein eingetragener Verein nach deutschem Recht, mit Sitz in München, eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichts München unter VR 16947. Noch vor der Fassung der (notariellen) Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der an Verschmelzung beteiligten Gesellschaften (soweit erforderlich), werden sämtliche Geschäftsanteile an der übertragenden Kyros Beteiligungsverwaltungs GmbH von dem SiemensPension-Trust e.V. an die übernehmende SPT Invest Management, SARL übertragen. Zum Zeitpunkt der Fassung der (notariellen) Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der an Verschmelzung beteiligten Gesellschaften (soweit erforderlich) wird die SPT Invest Management, SARL als alleinige Gesellschafterin sämtliche Anteile an der Kyros Beteiligungsverwaltung GmbH halten. Es bestehen somit bei der übertragenden Kyros Beteiligungsverwaltung GmbH keine Minderheitsgesellschafter, die im Rahmen der Bekanntmachung nach § 122d Satz 2 Nr. 4 UmwG über ihre Rechte bzw. über die Modalitäten zur Ausübung ihrer Rechte informiert werden müssten. Daher unterliegt die Verschmelzung dem vereinfachten Verschmelzungsverfahren. D) Alleinige Gesellschafterin der SPT Invest Management, SARL ist die SPT Holding, SARL. Es bestehen somit auch bei der übernehmenden SPT Invest Management, SARL keine Minderheitsgesellschafter, die im Rahmen der Bekanntmachung nach § 122d Satz 2 Nr. 4 UmwG über ihre Rechte bzw. über die Modalitäten der Ausübung ihrer Rechte informiert werden müssten.E) Die Anforderung kostenloser vollständiger Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und (künftigen) Gesellschafter der Kyros Beteiligungsverwaltungs GmbH und der SPT Invest Management, SARL sind schriftlich zu richten an: SPT Invest Management, SARL, Ansprechpartner: Jerôme Berg, 8-10 Avenue de la Gare, L-1610 Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg, oder gegenüber der Kyros Beteiligungsverwaltung GmbH, Ansprechpartner: Dr. Norman Gehrke, Marktplatz 3, 82031 Grünwald, Deutschland.
HRB 156173: Kyros Beteiligungsverwaltung GmbH, Grünwald, Landkreis München, Marktplatz 3, 82031 Grünwald. Die Gesellschaft hat am 21.09.2020 den Entwurf eines Verschmelzungsplans über ihre Verschmelzung mit der SPT Invest Management, SARL mit dem Sitz in Luxemburg /Großherzogtum Luxemburg (Registre de Commerce et des Societes, B147.207) eingereicht.A) Die Rechte der Gläubiger der übertragenden Kyros Beteiligungsverwaltung GmbH ergeben sich aus § 122j UmwG. Gem. §122j Abs. l UmwG ist den Gläubigern der übertragenden Kyros Beteiligungsverwaltung GmbH Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Das Recht auf Sicherheitsleistung nach § 122j Abs. l UmwG steht Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfs entstanden sind. Der Anspruch auf Sicherheitsleistung ist unmittelbar gegenüber der Kyros Beteiligungsverwaltung GmbH, Ansprechpartner: Dr. Norman Gehrke, Marktplatz 3, 82031 Grünwald, Deutschland, geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung dergestalt erforderlich, dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens zwei Monate nach der Bekanntmachung des Verschmelzungsplans angemeldet und glaubhaft gemacht werden muss.B) Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden SPT Invest Management, SARL ergeben sich aus Artikel 1021-9 des Luxemburger Gesetzes. Danach können Gläubiger der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften, deren Ansprüche vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Verschmelzungsdokumente begründet sind, unbeschadet anderslautender Vereinbarungen, innerhalb von zwei Monaten nach der Veröffentlichung beim zuständigen Gericht eine angemessene Sicherstellung für sämtliche fälligen und nicht fälligen Forderungen geltend machen, soweit die Verschmelzung solch einen Schutz notwendig macht. Gemäß Artikel 1021-2 (2) 3° der Regelungen des Abschnitts X, Kapitel II des Gesetzes vom 10. August 1915 über Handelsgesellschaften in der aktuellen Fassung beinhaltet der gemeinsame Verschmelzungsplanfür die an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften einen Hinweis zu den getroffenen Vereinbarungen hinsichtlich der Ausübung der Rechte der Gläubiger einer solchen Gesellschaft und die Anschrift, unter welcher vollständige Informationen hinsichtlich dieser Vereinbarungen kostenfrei eingeholt werden können. Dieser Anspruch auf Information sowie der Anspruch auf Sicherheitsleistung ist unmittelbar gegenüber der SPT Invest Management, SARL, Ansprechpartner: Jerôme Berg, 8-10 Avenue de la Gare, L-1610 Luxemburg, Großherzogtum von Luxemburg, oder gegenüber der Kyros Beteiligungsverwaltung GmbH, Ansprechpartner: Dr. Norman Gehrke, Marktplatz 3, 82031 Grünwald, Deutschland geltend zu machen.C) Laut der zuletzt im Handelsregister aufgenommenen Gesellschafterliste vom 8. September 2011, ist die alleinige Gesellschafterin der Kyros Beteiligungsverwaltung GmbH der Siemens Pension-Trust e.V., ein eingetragener Verein nach deutschem Recht, mit Sitz in München, eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichts München unter VR 16947. Noch vor der Fassung der (notariellen) Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der an Verschmelzung beteiligten Gesellschaften (soweit erforderlich), werden sämtliche Geschäftsanteile an der übertragenden Kyros Beteiligungsverwaltungs GmbH von dem SiemensPension-Trust e.V. an die übernehmende SPT Invest Management, SARL übertragen. Zum Zeitpunkt der Fassung der (notariellen) Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der an Verschmelzung beteiligten Gesellschaften (soweit erforderlich) wird die SPT Invest Management, SARL als alleinige Gesellschafterin sämtliche Anteile an der Kyros Beteiligungsverwaltung GmbH halten. Es bestehen somit bei der übertragenden Kyros Beteiligungsverwaltung GmbH keine Minderheitsgesellschafter, die im Rahmen der Bekanntmachung nach § 122d Satz 2 Nr. 4 UmwG über ihre Rechte bzw. über die Modalitäten zur Ausübung ihrer Rechte informiert werden müssten. Daher unterliegt die Verschmelzung dem vereinfachten Verschmelzungsverfahren. D) Alleinige Gesellschafterin der SPT Invest Management, SARL ist die SPT Holding, SARL. Es bestehen somit auch bei der übernehmenden SPT Invest Management, SARL keine Minderheitsgesellschafter, die im Rahmen der Bekanntmachung nach § 122d Satz 2 Nr. 4 UmwG über ihre Rechte bzw. über die Modalitäten der Ausübung ihrer Rechte informiert werden müssten.E) Die Anforderung kostenloser vollständiger Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und (künftigen) Gesellschafter der Kyros Beteiligungsverwaltungs GmbH und der SPT Invest Management, SARL sind schriftlich zu richten an: SPT Invest Management, SARL, Ansprechpartner: Jerôme Berg, 8-10 Avenue de la Gare, L-1610 Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg, oder gegenüber der Kyros Beteiligungsverwaltung GmbH, Ansprechpartner: Dr. Norman Gehrke, Marktplatz 3, 82031 Grünwald, Deutschland.
HRB 156173: Kyros Beteiligungsverwaltung GmbH, Grünwald, Landkreis München, Marktplatz 3, 82031 Grünwald. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Winklmann, Mario, München, * ‒.‒.‒‒.
Unternehmensrecherche einfach und schnell
Alle verfügbaren Informationen zu diesem Unternehmen erhalten Sie in unserer Online-App
Jetzt Paket buchen