L&S Fahrzeugeinrichtungen GmbH, Mülheim-Kärlich, Hinter der Jungenstraße 9, 56218 Mülheim-Kärlich. Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (Amtsgericht Koblenz, HRA 21113) am 16.10.2012 wirksam geworden. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
L&S Fahrzeugeinrichtungen GmbH, Mülheim-Kärlich, Hinter der Jungenstraße 9, 56218 Mülheim-Kärlich. Nicht mehr Geschäftsführer: Leisegang, Werner, Koblenz, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 15.08.2012 im Wege des Formwechsels in die L&S Fahrzeugeinrichtungen GmbH & Co.KG mit Sitz in Mühlheim-Kärlich (AG Koblenz, 50 AR 537/2012) umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
L&S Fahrzeugeinrichtungen GmbH, Mülheim-Kärlich, Hinter der Jungenstraße 9, 56218 Mülheim-Kärlich. Bestellt als Geschäftsführer: Schönhof, Ute Elisabeth, geb. Annen, Koblenz, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
L&S Fahrzeugeinrichtungen GmbH, Koblenz, Wallersheimer Weg 27, 56070 Koblenz. Die Gesellschafterversammlung vom 13.04.2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung nach Mülheim-Kärlich beschlossen. Neuer Sitz: Mülheim-Kärlich. Neue Geschäftsanschrift: Hinter der Jungenstraße 9, 56218 Mülheim-Kärlich. Bestellt als weiterer Geschäftsführer: Leisegang, Werner, Koblenz, * ‒.‒.‒‒. Mit geänderter Vertretung weiterhin Geschäftsführer: Schönhof, Emanuel, Koblenz, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
L&S Fahrzeugeinrichtungen GmbH, Koblenz, Wallersheimer Weg 27, 56070 Koblenz.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.01.2010. Geschäftsanschrift: Wallersheimer Weg 27, 56070 Koblenz. Gegenstand: Gegenstand der Gesellschaft ist a) der Handel mit Fahrzeug- und dazu gehörigen Betriebseinrichtungen, wozu Ladungssicherungssysteme gehören sowie b) die Endmontage von Fahrzeug- und dazu gehörigen Betriebseinrichtungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Schönhof, Emanuel, Koblenz, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.