L' or AG, Nienburg, Hafenstr. 5, 31582 Nienburg. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.06.2011 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Hauptversammlung vom 29.06.2011 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 29.06.2011 mit der MM Beteiligungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Nienburg (Amtsgericht Walsrode HRB 202651) verschmolzen. Die Verschmelzung wurde wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers am heutigen Tage. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
L' or AG, Nienburg, Hafenstr. 5, 31582 Nienburg. Die Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats ist zum Handelsregister eingereicht.
L' or AG, Nienburg, Hafenstr. 5, 31582 Nienburg. Einzelprokura: Hennings, Markus, Hademstorf, * ‒.‒.‒‒; Ostermann, Markus, Walsrode, * ‒.‒.‒‒.
L' or AG, Nienburg, Hafenstr. 5, 31582 Nienburg. Die Hauptversammlung vom 14.09.2010 hat eine Neufassung der Satzung und mit ihr u.a. die Änderung des Unternehmensgegenstands beschlossen. Die Hauptversammlung vom 01.11.2010 hat die Einfügung des § 12 (Gründungskosten) in die Satzung beschlossen. neuer Gegenstand: die Erbringung von Beratungs- und sonstigen Dienstleistungen zur Realisierung von geschlossenen Fondsgesellschaften in der Rechtsform von Personengesellschaften, die Beteiligung und Führung der Geschäfte der vorgenannten Personengesellschaften, sowie die Konzeption von geschlossenen Fondsprojekten, Vertriebsdienstleistungen im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Anteilen an Personengesellschaften, die Vermittlung von Finanzdienstleistungen, Immobilien sowie Finanzierungen, mit Ausnahme von Tätigkeiten, die einer Genehmigung nach dem Kreditwesengesetz bedürfen.
L'or capital fine art AG, Nienburg, Hafenstr. 5, 31582 Nienburg.Die Hauptversammlung vom 11.05.2010 hat die Änderung der Satzung in § 1 Ziffer 1 (Firma), § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und § 4 (Grundkapital und Aktien) und mit ihr die Änderung der Firma und des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Die am 11.05.2010 beschlossene Erhöhung des Grundkapitals um 1.000,00 EUR auf 51.000,00 EUR ist durchgeführt. Neue Firma: L' or AG. Neuer Unternehmensgegenstand: die Erbringung von Beratungs- und sonstigen Dienstleistungen zur Realisierung von geschlossenen Fondsgesellschaften in der Rechtsform von Personengesellschaften, die Beteiligung und Führung der Geschäfte der vorgenannten Personengesellschaften, sowie die Konzeption von geschlossenen Fondsprojekten, Vertriebsdienstleistungen im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Anteilen an Personengesellschaften, die Vermittlung von Finanzdienstleistungen, Immobilien sowie nationalen und internationalen Finanzierungen, die Beteiligung an oder die Übernahme von gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen und die Gründung von Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen im In- und Ausland, mit Ausnahme von Tätigkeiten, die einer Genehmigung, insbesondere nach § 32 KWG bedürfen.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.05.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 11.05.2010 und der Hauptversammlungen bzw. Gesellschafterversammlung der übertragenden Rechtsträger vom 11.05.2010 mit der L' or triple value concept AG mit Sitz in Nienburg (Amtsgericht Walsrode, HRB 201734), mit der Real Value Planner AG mit Sitz in Walsrode (Amtsgericht Walsrode, HRB 201832) und mit der GSP Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Nienburg (Amtsgericht Walsrode HRB 201332) verschmolzen. Die Hauptversammlung vom 11.05.2010 hat die Erhöhung des Grundkapitals gegen Einlagen um 1.000,00 EUR beschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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