Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung |
a)
Firma
b)
Sitz, Niederlassung, in-
ländische Geschäftsan-
schrift, empfangsberech-
tigte Person der Euro-
päischen Genossenschaft,
Zweigniederlassungen
c)
Gegenstand des Unterneh-
mens |
Nachschuss-
pflicht, Min-
destkapital,
Grundkapital
der Europäi-
schen Genossen-
schaft |
a)
Allgemeine Vertretungsrege-
lung
b)
Vorstand; Leitungsorgan oder
geschäftsführende Direktoren
der Europäischen Genossen-
schaft; Vertretungsberech-
tigte und besondere Vertre-
tungsbefugnis |
Prokura |
a)
Rechtsform und Satzung
b)
Sonstige Rechtsverhältnisse |
a)
Tag der Ein-
tragung
b)
Bemerkungen |
22 |
|
|
b)
Nicht mehr Vorstandsmitglied:
7. Landsberg, Johann |
|
|
a)
02.10.2023
Steder |
GnR 205 HL: LÜBECKER BAUVEREIN eingetragene Genossenschaft, Lübeck, Otto-Passarge-Straße 2, 23564 Lübeck. Prokura: Änderung zu Nr. 6: Erweiterung Prokura; Koretzky, Christine; Prokura gemeinsam mit einem Vorstand mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
GnR 205 HL: LÜBECKER BAUVEREIN eingetragene Genossenschaft, Lübeck, Otto-Passarge-Straße 2, 23564 Lübeck. Prokura: 6. Koretzky, Christine, * ‒.‒.‒‒, Lübeck; Prokura gemeinsam mit einem Vorstand
GnR 205 HL: LÜBECKER BAUVEREIN eingetragene Genossenschaft, Lübeck, Otto-Passarge-Straße 2, 23564 Lübeck. Vorstand: Nicht mehr Vorstandsmitglied: 1. Aue, Detlef; Vorstandsmitglied: 7. Landsberg, Johann, * ‒.‒.‒‒, Bad Schwartau
GnR 205 HL: LÜBECKER BAUVEREIN eingetragene Genossenschaft, Lübeck, Otto-Passarge-Straße 2, 23564 Lübeck. Gegenstand der Firma: 1. Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verwantwortbare Wohnungsversorgung sowie durch den Betrieb einer Spareinrichtung. 2. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. 2. Die Genossenschaft kann eine Spareinrichtung betreiben. Die Genossenschaft darf nur von ihren Mitgliedern Gelder als Spareinlagen annehmen. Außerdem kann die Genossenschaft Gelder von ihren Mitgliedern gegen Ausgabe von Namensschuldverschreibungen entgegennehmen. Eine Bevorzugung von Mitgliedern der Organe der Genossenschaft ist unzulässig. 4. Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes (GenG) übernehmen. 5. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen. Rechtsform: Die Satzung ist am 27.11.2018 geändert und neu gefasst. Insbesondere wurden die §§ 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft), 19 (Ausschluss der Nachschusspflicht), 21 (Vorstand), 22 (Leitung und Vertretung der Genossenschaft) und 24 (Aufsichtsrat) geändert. Der bisherige § 30 (Rechtsgeschäfte mit Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern) wurde gestrichen und durch § 30 (Rechtsgeschäfte mit Vorstandsmitgliedern) und § 30a (Rechtsgeschäfte mit Aufsichtsratsmitgliedern) ersetzt.
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