HRB 1798:LÜCK CONSULTING Verwaltungs-GmbH, Gelsenkirchen, Abbendiekshof 3, 45886 Gelsenkirchen.Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
HRB 1798:LÜCK CONSULTING Verwaltungs-GmbH, Gelsenkirchen, Abbendiekshof 3, 45886 Gelsenkirchen.Das Gericht beabsichtigt, die LÜCK CONSULTING Verwaltungs GmbH mit Sitz in Gelsenkirchen, HRB 1798 Amtsgericht Gelsenkirchen, wegen Vermögenslosigkeit zu löschen. Hiermit wird denjenigen, die an der Unterlassung der Löschung ein berechtigtes Interesse haben, gem. § 394 Abs. 2 FamFG Gelegenheit gegeben, gegen dieses Vorhaben binnen eines Monats nach dieser Bekanntmachung Widerspruch einzulegen. Der Widerspruch kann schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle erhoben werden.
HRB 1798:LÜCK CONSULTING Verwaltungs-GmbH, Gelsenkirchen, Abbendiekshof 3, 45886 Gelsenkirchen.Von Amts wegen eingetragen gemäß § 395 FamFG: Nicht mehr Geschäftsführer: Kaufmann Lück, Ortwin, Gelsenkirchen.
HRB 1798:LÜCK CONSULTING Verwaltungs-GmbH, Gelsenkirchen, Abbendiekshof 3, 45886 Gelsenkirchen.Das Gericht beabsichtigt, die Eintragung des verstorbenen Herrn Ortwin Lück als Geschäftsführer gemäß § 395 FamFG von Amts wegen im Handelsregister zu löschen. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung von Amts wegen ist auf einen Monat festgesetzt. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist bei dem Amtsgericht Gelsenkirchen, Overwegstraße 35, 45879 Gelsenkirchen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden. Der Widerspruch muss spätestens innerhalb der gesetzten Frist bei dem Amtsgericht Gelsenkirchen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn der Widerspruch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Veröffentlichung. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages.Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Verfügung sowie die Erklärung enthalten, dass Widerspruch gegen diese Verfügung eingelegt wird. Er ist zu unterzeichnen und soll begründet werden.