Löhle Automobile Automobil-Vertrieb Altensteig GmbH, Altensteig (Wilhelmstr. 60, 72213 Altensteig). Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 07.05.2008 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
Löhle Automobile Automobil-Vertrieb Altensteig GmbH, Altensteig (Wilhelmstr. 60, 72213 Altensteig). Personenbezogene Daten geändert bei Geschäftsführerin: Seybold, Birgit, geb. Löhle, Steinhagen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 03.04.2008 mit Ergänzung vom 28.04.2008 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 04.03.2008 und 28.04.2008 mit der offenen Handelsgesellschaft unter der Firma "Löhle OHG", Altensteig (Amtsgericht Stuttgart HRA 722250) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.