Lösch Systembauteile Verwaltungs-GmbH, Bad Dürkheim (Bruchstr. 67, 67098 Bad Dürkheim). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden CEMEX Deutschland AG am 01.02.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Lösch Systembauteile Verwaltungs-GmbH, Bad Dürkheim (Bruchstr. 67, 67098 Bad Dürkheim). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.12.2005 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.12.2005 mit der CEMEX Deutschland AG mit Sitz in Ratingen (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 43578) als übernehmender Rechtsträger verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.