HRB 110751: Overhage + Overhage GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Köln, Radiumstraße 24, 51069 Köln. Die Gesellschafterversammlung vom 21.04.2022 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs.1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Löwen + Overhage GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft.
HRB 110751: Overhage + Overhage GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Köln, Radiumstraße 24, 51069 Köln. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.04.2022. Geschäftsanschrift: Radiumstraße 24, 51069 Köln. Gegenstand: die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften bzw. Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 in Verbindung mit § 43a Abs. 2 WPO sowie § 33 in Verbindung mit § 57 Abs. 3 StBerG, insbesondere - die Durchführung betriebswirtschaftlicher Prüfungen von Jahresabchlüssen wirtschaftlicher Unternehmen einschließlich der Ereilung von Bestätigungsvermerken, - die Beratung in steuerlichen Angelegenheiten aller Art und zur Erfüllung der Deklarationspflichten. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Inden, Günther, Bergisch Gladbach, * ‒.‒.‒‒; Löwen, Elvira, Windeck, * ‒.‒.‒‒; Overhage, Martin Ferdinand, Köln, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Overhage und Overhage Partnerschaftsgesellschaft mbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Köln (Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Essen, PR Nummer 1744) nach Maßgabe des Beschlusses der Partnerversammlung vom 07.04.2022. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.