HRB 5817: Lübbering Technologie-Transfer GmbH, Herzebrock-Clarholz (Clarholzer Str. 39, 33442 Herzebrock-Clarholz). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Achim Lübbering Verwaltungs GmbH am 01.07.2015 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRB 5817: Lübbering Technologie-Transfer GmbH, Herzebrock-Clarholz (Clarholzer Str. 39, 33442 Herzebrock-Clarholz). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.06.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.06.2015 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 26.06.2015 mit der Achim Lübbering Verwaltungs GmbH mit Sitz in Herzebrock-Clarholz (Amtsgericht Gütersloh, HRB 9030) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.