Lüdtke Elektronic Komponenten GmbH, Herxheim bei Landau (Luitpoldstr. 59, 76863 Herxheim). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Lüdtke Elektronic GmbH & Co. KG, Sitz Herxheim bei Landau (Amtsgericht Landau in der Pfalz, HR A 2272) am 30. August 2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Firma der Gesellschaft ist damit erloschen.
Lüdtke Elektronic Komponenten GmbH, Herxheim bei Landau (Luitpoldstr. 59, 76863 Herxheim). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.07.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 12.07.2006 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 12.07.2006 mit der Lüdtke GmbH & Co. KG mit Sitz in Herxheim bei Landau (HR A 2272) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Lüdtke Elektronic Komponenten GmbH, Herxheim bei Landau (Luitpoldstr. 59, 76863 Herxheim). Die Gesellschafterversammlung vom 22.12.2005 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 100,00 EUR auf 250.100,00 EUR beschlossen.