HRB 593: Lüft GmbH, Budenheim, In den 14 Morgen 1-5, 55257 Budenheim. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 06.08.2019 im Wege des Formwechsels in die Lüft GmbH & Co. KG mit Sitz in Budenheim (Amtsgericht Mainz HRA 43609) umgewandelt. Der Formwechsel ist wirksam geworden mit der zeitgleichen Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 43609: Lüft GmbH & Co. KG, Budenheim, In den 14 Morgen 1-5, 55257 Budenheim. (Verkehrstechnik, insbesondere die Ausrüstung von Straßen mit Leit- und Sicherungseinrichtungen und Lärmschutzsystemen sowie Nebenanlagen aller Art, einschließlich der bautechnischen und planerischen Maßnahmen sowie die Lieferung, Erstellung und Wartung aller hierfür erforderlichen Anlagen und die Durchführung aller damit zusammenhängenden Geschäfte). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: In den 14 Morgen 1-5, 55257 Budenheim. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Lüft Verwaltungsgesellschaft mbH, Budenheim (Amtsgericht Mainz HRB 44274), mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Lüft GmbH, Budenheim (Amtsgericht Mainz HRB 593) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 06.08.2019. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 593: Lüft GmbH, Budenheim, In den 14 Morgen 1-5, 55257 Budenheim. Einzelprokura: Pirschle, Rudi, Nieder-Olm, * ‒.‒.‒‒.
HRB 593: Lüft GmbH, Budenheim, In den 14 Morgen 1-5, 55257 Budenheim. Prokura erloschen: Paul, Volker, Ginsheim-Gustavsburg, * ‒.‒.‒‒.
HRB 593:Lüft GmbH, Budenheim, In den 14 Morgen 1-5, 55257 Budenheim.Die Gesellschafterversammlung hat am 27.08.2014 beschlossen, das Stammkapital (DEM 700.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 357.904,32 um EUR 442.095,68 auf EUR 800.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 (Stammkapital), § 5 Abs. 1 (Einziehung von Geschäftsanteilen), § 11 Abs. 4 (Stimmrecht) und § 19 Abs. 3 (Veröffentlichungen der Gesellschaft) zu ändern. Neues Stammkapital: 800.000,00 EUR.
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